Der Großteil der Arbeitnehmer verzichtet auf eine Abfindung, in dem Glauben, dass sie diese sofort wieder aufgrund hoher Anwaltskosten verlieren oder gar bei Nichtbezahlung der Abfindung auf den Anwaltskosten sitzen bleiben.
Bei uns erhalten Sie nicht nur Zugang zu erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht – Mit der Option „Abfindung auf Erfolgsbasis“ entstehen Ihnen keine Kosten.
Ihre Vorteile bei Abfindung auf Erfolgsbasis (Anwalt ohne Vorkosten):
- Kein hohes Kostenrisiko
- Rechtlicher Beistand bei der Verhandlung Ihrer Abfindung durch Fachanwälte für Arbeitsrecht
- Hohe Chancen auf eine angemessene Abfindung
Doch wie immer gilt auch hier, dass Sie Fristen beachten müssen!
Wenn Ihnen eine Kündigung ins Haus geflattert ist, haben Sie nur drei Wochen Zeit, eine Abfindung einzufordern. Wird diese Frist ignoriert, wird die Kündigung wirksam und es gibt keine Verhandlungsgrundlage mehr.
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) § 4 Anrufung des Arbeitsgerichts:
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. Hat der Arbeitnehmer Einspruch beim Betriebsrat eingelegt (§ 3), so soll er der Klage die Stellungnahme des Betriebsrats beifügen. Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.
So funktioniert die “Abfindung auf Erfolgsbasis”?
Dieses Angebot richtet sich an gekündigte Arbeitnehmer ohne Rechtsschutzversicherung und die sich unter Umständen keinen Anwalt leisten können.
1. Kündigung
Ihnen wurde durch den Ihren Arbeitgeber gekündigt. Die Kündigung liegt Ihnen schriftlich vor und ist nicht älter als 3 Wochen. Sollte Ihre Kündigung älter sein, sind keine Verhandlungen mehr möglich.
2. Unterlagen
Laden Sie für die kostenlose Erstprüfung Ihre Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag, und Ihre letzte Lohnabrechnungen hoch oder senden Sie uns die Dokumente per E-Mail zu. Wir leiten Ihre Dokumente an einen unserer spezialisierten Partneranwälte weiter.
3. Erstberatung
Nachdem der Partneranwalt Ihre Unterlagen gesichtet und geprüft hat, nimmt dieser Kontakt mit Ihnen auf und klärt Sie über Möglichkeiten und Erfolgschancen auf. Dieser Dienst ist komplett kostenlos für Sie.
4. Erfolgshonorar
Sieht der Partneranwalt gute Erfolgschancen auf eine hohe Abfindung, können Sie mit diesen eine Erfolgsvereinbarung ohne Kostenrisiko treffen.
5. Abfindung
Der Partneranwalt verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber über die Abfindung und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dazu gehören oft auch Regelungen zu Ihrem Arbeitszeugnis, Dienstwagen, Urlaubsabgeltung, Prämienzahlung usw.
6. Abschluss
Durch einen sogenannten Abwicklungsvertrag mit dem Arbeitgeber werden die ausgehandelten Zahlungen festgehalten und sind dann rechtskräftig. Damit ist Ihr Fall Erfolgreich geschlossen.
Kündigung prüfen lassen
Laden Sie jetzt Ihre Dokumente hoch, bevor die Frist von 3 Wochen verstrichen ist. Die Prüfung durch einen erfahrenen und versierten Anwalt sowie der anschließende Beratungstermin sind unverbindlich & kostenlos.
Voraussetzungen
“Rechtliche Beratung bei Abfindung auf Erfolgsbasis” ist in den meisten Fällen eine Option. Dennoch gibt es einige rechtliche Voraussetzungen zu beachten. Daher haben wir ein Formular konzipiert, mit welchem Sie schnell und einfach alle benötigten Informationen und Dokumente hochladen können.
Beantworten Sie die Fragen und laden Sie Ihre Dokumente hoch. Im Anschluss daran prüfen unsere Fachanwälte Ihren Fall individuell und melden Sie bei Ihnen samt Erfolgsprognose.
Hinweis für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einer Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, ist das Modell „Abfindung auf Erfolgsbasis“ nicht geeignet. Rechtsschutzversicherungen übernehmen grundsätzlich keine Erfolgshonorare. Zudem ist es Anwälten grundsätzlich berufsrechtlich nicht gestattet auf Erfolgshonorar tätig zu werden, solange die Verhältnisse der Mandantin oder des Mandanten alternativen zulassen (§ 4a RVG).