Soforthilfe bei Kündigung

Apr 7, 2021

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Bei uns bekommen Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, was im Falle einer Kündigung zu tun ist. Arbeiten Sie die Anleitung am besten einmal komplett durch, danach legen Sie fest, welche Herangehensweise für Sie vorzuziehen ist. Soforthilfe bei Kündigung erhalten Sie bei uns auch telefonisch oder per Mail.


Soforthilfe bei Kündigung in 4 Schritten:

Schritt 1: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Handlungsoptionen
Schritt 2: Denken Sie darüber nach, welche Konsequenzen die Optionen haben
Schritt 3: Versuchen Sie, sich einen Überblick über die anfallenden Kosten für die jeweilige Option zu verschaffen
Schritt 4: Entscheiden Sie sich für das Richtige!


Sollten Sie gekündigt worden sein, sollten Sie schnell entscheiden, ob Sie sich dagegen wehren möchten. Falls ja, wie soll dies aussehen?

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:


a) Kündigung annehmen

Das Arbeitsverhältnis endet zum Kündigungstermin.


b) Einen Anwalt beauftragen

Idealerweise bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht.


c) In Eigenregie eine Abfindung verhandeln

Hierzu müssen Sie mit Ihrem Arbeitgeber die Höhe der Abfindung sowie eine die von beiden Seiten angestrebte Beendigung des Arbeitsverhältnisses verhandeln, inklusive der damit zusammenhängenden Fragen (Urlaub etc.).


d) Sie können in Eigenregie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen

Sie müssen sich zunächst über die Konsequenzen und die damit verbundenen Kosten informieren, bevor Sie einen der Handlungswege einschlagen.


Es gibt folgende Faktoren bei den vier verschiedenen Handlungsoptionen zu beachten:


a) Wenn Sie die Kündigung annehmen:

Sie sollten sich der folgenden Punkte bewusst sein, wenn Sie einer Kündigung zustimmen:

  • Es besteht das Risiko einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld sowie
  • Sie verschenken unter Umständen die Chance auf eine Abfindung

Es kann zu Sperrzeiten bei Bezügen von der Agentur für Arbeit kommen, wenn das Unternehmen als Kündigungsgrund ein Fehlverhalten seitens des Arbeitnehmers nennt. Dies ist insbesondere bei einer fristlosen Kündigung der Fall.

Vermutlich enthält Ihre Kündigungsmitteilung keine Begründung, weshalb Sie erst einmal nicht wissen, warum Ihnen gekündigt wurde. Sollten Sie keine Kenntnis davon haben, warum Ihnen gekündigt wurde, müssen Sie davon ausgehen, dass Sie bis zu 12 Wochen keinen Anspruch auf Arbeitslosenhilfe haben, sollte Ihr Arbeitgeber der Agentur für Arbeit gegenüber Gründe angegeben haben, die in Ihrem Verhalten liegen. Versuchen Sie auf jeden Fall den Grund für die Kündigung herauszufinden.

Es gibt nicht wenige Arbeitnehmer, die ihre Chancen auf eine Abfindung in den Wind schlagen. Daher sollten Sie eingehend prüfen, ob Sie auf diese Chance wirklich verzichten wollen. Tatsache ist:

Nahezu jeder Arbeitnehmer, der über 6 Monate in einem Unternehmen mit mehr als zehn Angestellten tätig war, hat gute Chancen, eine Abfindung für sich auszuhandeln. Etwa 83% der Arbeitnehmer in Deutschland nutzen diese Chance nicht.

b) Beratung durch einen Anwalt

Die meisten Arbeitnehmer verspüren nach einer Kündigung als ersten Impuls, einen Anwalt zu konsultieren, was eine sehr gute Idee ist. Allein die Frage, ob überhaupt ein Kündigungsschutz besteht, ist häufig nicht eindeutig zu beantworten. Auch der Verdacht, dass die Kündigung nicht rechtens ist, kann komplizierte rechtliche Fragestellungen aufwerfen, mit denen sich Laien schwer tun.

Dennoch haben viele Betroffene Angst, den Hörer in die Hand zu nehmen und einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren, weil sie die hohen Kosten scheuen. Wenn Sie diesen Text zu Ende gelesen haben, sind Sie jedoch eingehender informiert und können sich dann in ein Gespräch mit einem Anwalt wagen.


c) Selbst eine Abfindung verhandeln

Eines ist klar: Für eigenständige Abfindungsverhandlungen mit dem Arbeitgeber brauchen Sie Nerven wie Drahtseile und Sie müssen durchsetzungsstark sein.

Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner. So erhalten Sie einen Eindruck davon, wie hoch Ihre Abfindung unter Zugrundelegung von realistischen Faktoren sein könnte.

Für die Verhandlung über eine Abfindung sollten Sie vorbereitet sein und gute Argumente haben.

Außerdem dürfen Sie nicht vergessen, dass eine Kündigung 3 Wochen nach Zugang gem. § 4 KSchG rechtsgültig wird und somit eine Anfechtung unmöglich wird. Auch die Grundlage für Abfindungsverhandlungen fehlt dann.

d) Selbst Klage erheben

Sie können in Eigenregie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Jedes Arbeitsgericht verfügt über eine Rechtsantragsstelle, bei der Ihnen ein Mitarbeiter bei Erstellung und Einreichung der Klage behilflich ist.

Die Klageeinreichung verzögert die Rechtskraft der Kündigung.

Das Arbeitsgericht setzt im Anschluss eine sogenannte „Güteverhandlung“ an, mit dem Ziel, dass sich die Parteien auf einen Vergleich mit einer Abfindung einigen. Ein probates Mittel übrigens, um den Arbeitgeber zu zwingen, dass er mit Ihnen in Verhandlungen geht, wenn er sich zuvor geweigert hat.

Sollten Sie sich entscheiden, ohne Anwalt am Gütetermin vor Gericht teilzunehmen, erhalten Sie einen Rechtsbeistand vom Gericht.

Doch gesetzt dem Fall, dass in der Güteverhandlung kein Vergleich geschlossen wird, sondern das erstinstanzliche Verfahren welche das Verfassen von Schriftsätzen erforderlich macht, sind Sie ohne Anwalt nicht mehr in der Lage den Prozess zu führen.


 Kündigung prüfen lassen

Laden Sie jetzt Ihre Dokumente hoch, bevor die Frist von 3 Wochen verstrichen ist. Die Prüfung durch einen erfahrenen und versierten Anwalt sowie der anschließende Beratungstermin sind unverbindlich & kostenlos.

Entscheidend sind natürlich immer die Kosten. Hierbei ist es wichtig zu wissen, dass der Grundsatz, wonach der Verlierer eines Rechtsstreits auch die Anwaltskosten des Gegners tragen muss, im Arbeitsrecht nicht anzuwenden ist, sodass Sie davon ausgehen müssen, ihre Anwaltskosten immer selbst tragen zu müssen.



Kosten Kündigungsschutzklage:

Die Anwaltskosten lassen sich mit unserem Kostenrechner leicht selbst berechnen. Das Einzige, was Sie selbst kalkulieren müssen, ist ihr durchschnittliches Bruttomonatsgehalt.

Die richtige Berechnung Ihres durchschnittlichen Monatsgehalts erfahren Sie hier


Was bedeutet das nun konkret? Ganz einfach:


Wenn Sie die Einreichung einer Kündigungsschutzklage aus einer wirtschaftlichen Perspektive sehen, kommen Sie vermutlich schnell an das für Sie vertretbare Limit.

Wenn Sie mit einem Anwalt im erstinstanzlichen Verfahren einen Vergleich mit einer Abfindung von 5.000,- € abschließen, fallen bei einem Monatsgehalt von 2.500,- € Anwaltsgebühren in Höhe von 1.923,04 € an. Die Abfindung wird außerdem noch Einkommen versteuert. Die Endsumme ist verschwindend gering.


Erfolgsabhängige Vergütung

Falls Sie in einer ähnlichen Lage sind wie oben beschrieben, können wir Ihnen folgendes Angebot machen: Wir arbeiten mit erfolgsabhängiger Vergütung – sofern Sie nicht Rechtsschutz versichert sind – , somit wird Ihr Kostenrisiko erheblich reduziert.

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Mit Rechtsschutzversicherung im Vorteil


Arbeitnehmer, die eine Rechtsschutzversicherung haben, sind ganz klar im Vorteil. Alle oben genannten Fragen sind irrelevant, da die Rechtsschutzversicherung von der Erstberatung bis hin zu den Prozesskosten alles übernimmt.

Unser Tipp: Fall unbedingt von einem Anwalt prüfen lassen!

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Bis hierher haben Sie umfangreiche Informationen erhalten, die Ihnen bei einer Entscheidung helfen sollen.


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