Die Kündigungsschutzklage

Apr 7, 2021

Offene Fragen direkt klären:

  040 – 228 525 530

Als gekündigter Arbeitnehmer steht man vor der Frage: Soll ich dagegen angehen oder nehme ich die Kündigung so hin?

Bevor Sie sich dieser Frage stellen, empfehlen wir Ihnen die Lektüre unseres Artikels: Kündigung erhalten – was tun? Sie erhalten dort eine Übersicht der wichtigsten Optionen, ihre Konsequenzen und die Kosten.


Inhaltsverzeichnis:

Wo reiche ich die Klage ein?
Wie erhebe ich Klage?
Welche Frist ist bei der Kündigungsschutzklage zu beachten?
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Kostenrechner für eine Kündigungsschutzklage
Ablauf des Gerichtsverfahrens vor dem Arbeitsgericht
Brauche ich einen Anwalt?


Welchen Inhalt hat eine Kündigungsschutzklage?

Die Klage zielt darauf ab, dem Gericht darzulegen, dass die ausgesprochene Kündigung nicht wirksam ist.


Wo reiche ich die Klage ein?

Das zuständige Arbeitsgericht bearbeitet Kündigungsschutzklagen (§ 48 Arbeitsgerichtsgesetz). Die örtliche Zuständigkeit wird bestimmt von dem Ort, an dem die Arbeitsleistung erbracht wird (Arbeitsort). Das ist normalerweise der Ort, wo Sie arbeiten. Manchmal kommt aber auch das Homeoffice als Arbeitsort in Frage, wenn Sie dort überwiegend arbeiten oder als Vertriebsmitarbeiter dort Ihren Arbeitstag beginnen.


Welche Frist ist bei der Kündigungsschutzklage zu beachten?

Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei Gericht eingereicht werden, vgl. § 4 Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

§ 4 – Anrufung des Arbeitsgerichtes:

Will ein Arbeitnehmer geltend machen, dass eine Kündigung sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist, so muss er innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist. 2Im Falle des § 2 ist die Klage auf Feststellung zu erheben, daß die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. 3Hat der Arbeitnehmer Einspruch beim Betriebsrat eingelegt (§ 3), so soll er der Klage die Stellungnahme des Betriebsrates beifügen. 4Soweit die Kündigung der Zustimmung einer Behörde bedarf, läuft die Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichtes erst von der Bekanntgabe der Entscheidung der Behörde an den Arbeitnehmer ab.


Welche Kosten kommen bei einer Kündigungsschutzklage auf mich zu?

In Bezug auf die Kosten einer Kündigungsschutzklage gibt es Lichtblicke, aber auch eine unschöne Nachricht. Die gute Nachricht: selbst wenn Sie verlieren, müssen Sie die Kosten des Gegners nicht tragen, was in anderen Gerichtsverfahren normalerweise üblich ist. In jedem Fall gilt dies für die erste Instanz.

Das bedeutet aber leider auch, dass Sie Ihre eigenen Anwaltskosten auf jeden Fall tragen müssen, falls Sie keine Rechtsschutzversicherung haben.

Diese Regelung findet sich in § 12 a Arbeitsgerichtsgesetz.

§ 12a – Kostentragungspflicht:

(1) 1In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes. 2Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. 3Satz 1 gilt nicht für Kosten, die dem Beklagten dadurch entstanden sind, daß der Kläger ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit, der Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit angerufen und dieses den Rechtsstreit an das Arbeitsgericht verwiesen hat.

(2) 1Werden im Urteilsverfahren des zweiten und dritten Rechtszugs die Kosten nach § 92 Abs. 1 der Zivilprozeßordnung verhältnismäßig geteilt und ist die eine Partei durch einen Rechtsanwalt, die andere Partei durch einen Verbandsvertreter nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 und 5 vertreten, so ist diese Partei hinsichtlich der außergerichtlichen Kosten so zu stellen, als wenn sie durch einen Rechtsanwalt vertreten worden wäre. 2Ansprüche auf Erstattung stehen ihr jedoch nur insoweit zu, als ihr Kosten im Einzelfall tatsächlich erwachsen sind.

Sollte direkt in der Güteverhandlung oder in der ersten Instanz ein Vergleich zustande kommen, werden keine Gerichtskosten fällig. Sie müssen dann nur die Kosten des Anwalts übernehmen. Ergeht ein Urteil, muss der Verlierer die Gerichtskosten bezahlen.

 Kündigung prüfen lassen

Laden Sie jetzt Ihre Dokumente hoch, bevor die Frist von 3 Wochen verstrichen ist. Die Prüfung durch einen erfahrenen und versierten Anwalt sowie der anschließende Beratungstermin sind unverbindlich & kostenlos.

Kostenrechner für die Kündigungsschutzklage

Die meisten Prozesskostenrechner, die online angeboten werden, geben Ihnen einen guten Eindruck über das Kostenrisiko bei einem Gerichtsverfahren.

Aus diesem Grund wollen wir Ihnen einen spezialisierten Rechner zur Verfügung stellen, bei dem Sie sofort sehen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie einen Fachanwalt mandatieren.

Kostenrechner

In Feld „Streitwert“ geben Sie ihr Durchschnitts-Bruttomonatsgehalt ein.

Klicken Sie die Felder, „Außergerichtliche Vertretung“ und „2. Instanz“ u. 3. Instanz“ aus.

Der Rechner zeigt Ihnen dann die Kosten eines typischen Kündigungsschutzverfahrens, bei dem in der ersten Instanz des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ein Vergleich geschlossen wird. Das ist bei ca. 85% aller deutschen Kündigungsschutzklagen der Fall.


Ablauf des Gerichtsverfahrens vor dem Arbeitsgericht

Nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage beraumt das zuständige Arbeitsgericht eine sogenannte „Güteverhandlung“ an. Je nach Auslastung des Gerichts erfolgt diese Verhandlung drei bis fünf Monate nach Eingang der Klage vor Gericht und soll eine Einigung erreichen, ohne dass ein Urteil gesprochen werden muss. Häufig ist dies auch möglich.

Sollten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber dagegen nicht einigen können, beginnt nun der kostenintensive Teil des Gerichtsverfahrens. Der Arbeitgeber muss dem Gericht in Schriftform darlegen, warum er seinem Mitarbeiter gekündigt hat. Häufig findet ein mehrfacher Schriftsatzwechsel statt, bevor es zur Hauptverhandlung kommt.


Brauche ich einen Anwalt?

Grundsätzlich können Sie als Arbeitnehmer ohne Beistand durch einen Anwalt Klage einreichen. Inwiefern Sie sich das zutrauen, müssen Sie selbst für sich entscheiden. Von maßgeblicher Bedeutung ist natürliche die Kostenfrage und ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die diese übernimmt.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, dann lesen Sie zunächst den Beitrag: Anwalt ohne Vorkosten


Diese Beiträge zum Thema Kündigung könnten Sie auch interessieren.