Wann hat man Anspruch aufAbfindung

Apr 6, 2021

Offene Fragen direkt klären:

  040 – 228 525 530

Anspruch auf Abfindung: Nicht jedes Arbeitsverhältnis endet einvernehmlich, ganz besonders nicht, wenn der Arbeitgeber der Kündigende ist. Viele Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, stellen sich daher verständlicherweise die Frage, ob ihnen eine Abfindung zusteht. Generell sieht das deutsche Arbeitsrecht kein grundsätzliches Anrecht auf eine Abfindung vor, auch nicht, wenn der Arbeitgeber kündigt. Doch es gibt Ausnahmen.

Wirft man einen Blick auf die statistischen Erhebungen zu gezahlten Abfindungen in Deutschland, stößt man allerdings auf eine Überraschung: Wer nicht fragt, der nicht gewinnt! Im Klartext heißt das, dass derjenige, der nach einer Abfindung fragt, durchaus eine Chance hat, diese zu bekommen.

Hinweis:

Eine Abfindung muss mitteles eines Rechtsanwalts erstritten werden – einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht


Inhaltsverzeichnis:

Gibt es eine Ausnahme für Anspruch auf Abfindung?
Was muss ich bei der Verhandlung zur Abfindung beachten?!
Wann ist eine Abfindung lukrativ?
Wie sieht es mit den Anwaltskosten aus?
Lohnt sich die Beauftragung eines Anwalts?
Abfindung: warten Sie nicht zu lange nach der Kündigung
Das Risiko im Arbeitsschutzprozess liegt beim Arbeitgeber – selten beim Arbeitnehmer
Umständen Gehalt an den Gekündigten nachzahlen


Doch eins nach dem anderen. Es kann natürlich auch gut sein, dass Sie durchaus einen Abfindungsanspruch von Rechts wegen haben. Jedoch sollten Sie wissen, dass ein solcher Anspruch eher die Ausnahme ist. Um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch auf Abfindung haben, helfen die nachfolgenden Fragen:

  • Gibt es in Ihrem Unternehmen einen Sozialplan, der eine Abfindung beinhaltet?
  • Bietet Ihr Arbeitgeber im Zusammenhang mit einem betriebsbedingten Stellenabbau explizit einen Ausgleich gemäß § 1a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) an?
  • Ist in Ihrem Arbeitsvertrag bereits eine Abfindung vorgeschrieben?

Sozialpläne kommen häufig dann zum Tragen, wenn große Betriebe umfangreiche Stellenkürzungen vornehmen. Die Geschäftsleitung muss sich dann mit dem Betriebsrat auseinandersetzen und erstellt einen Sozialplan, um den Stellenplan möglichst sozialverträglich zu gestalten. Auch die Zahlung von Abfindungen kommt hier in Frage.


In der Praxis muss über die Abfindung erst einmal verhandelt werden. Dies erfolgt häufig noch nicht vor einem Richter, sondern in einem unternehmensinternen Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da sich der Arbeitgeber an keine gesetzlich vorgeschriebenen Beträge halten muss, ist der Betrag Verhandlungssache. Dennoch hängt die Summe von folgenden Faktoren ab:

  • Auslöser der Kündigung
  • Wer hat gekündigt: Sie selbst oder haben Sie die Kündigung vom Unternehmen erhalten?
  • Wie lange sind Sie schon im Unternehmen?

Ihr Verhandlungserfolg hängt davon ab, ob Sie die richtige Strategie haben. Hierfür ist ein Anwalt sehr hilfreich, der Ihnen bei den schwierigen Fragestellungen mit seiner Erfahrung zur Seite stehen kann. Grundsätzlich können Sie das Gespräch aber auch alleine führen.


Experten antworten auf diese Frage: Sie sollten auf jeden Fall nach einer Abfindung fragen, getreu dem Motto „Ein bisschen was geht immer!“. Sie wären überrascht, wie oft Arbeitnehmern, denen gekündigt wurde, die ihnen zustehende Abfindung vorenthalten wird, weil sie nicht danach gefragt haben. Glaubt man Statista 2020, erhalten 83 % aller gekündigten Arbeitnehmer keine Abfindung!

Wenn man davon ausgeht, das in Deutschland aktuell 2 Mio. Menschen pro Jahr vom Arbeitgeber gekündigt werden, ist dies eine überraschende Zahl. Erfahrungsgemäß ist es jedoch so, dass die Gekündigten ihre Abfindung verschenkt haben, weil die meisten Arbeitnehmer (grundlos) große Angst vor einem Gerichtsverfahren und überbordenden Anwaltskosten haben. Aus diesem Grund versuchen viele Kündigungsopfer erst gar nicht, eine Abfindung zu erhalten, obwohl ihre Chancen hierfür gut stünden.

 Kündigung prüfen lassen

Laden Sie jetzt Ihre Dokumente hoch, bevor die Frist von 3 Wochen verstrichen ist. Die Prüfung durch einen erfahrenen und versierten Anwalt sowie der anschließende Beratungstermin sind unverbindlich & kostenlos.

Warum verzichten offenbar viele Arbeitnehmer auf die ihnen zustehende Abfindung und somit auf viel Geld? Der Grund dafür liegt auf der Hand: im deutschen Arbeitsrecht ist jede Partei verpflichtet, die Kosten für den Rechtsbeistand selbst zu tragen. Fehlt eine Rechtschutzversicherung, bleiben Sie bei einer Klage auf den Kosten für den Rechtsanwalt sitzen, und zwar auch dann, wenn das Arbeitsgericht zu Ihren Gunsten entscheidet.


Aus wirtschaftlicher Sicht betrachtet lohnt sich die Inanspruchnahme von anwaltlichen Leistungen nur dann, wenn die Abfindung über den Kosten für den Anwalt liegt. Und genau hier liegt der Knackpunkt für betroffene Arbeitnehmer, die keinen Einspruch gegen ihre Kündigung einlegen: sie verzichten lieber auf ihre Abfindung als sich mit horrenden Anwaltskosten konfrontiert zu sehen. Doch es gibt die Möglichkeit, den Anwalt nur im Erfolgsfall zu bezahlen. Auch dies ist Verhandlungssache.


Sie müssen schnell reagieren, wenn Ihnen die Kündigung ins Haus flattert. Innerhalb von 3 Wochen muss die Kündigungsschutzklage eingereicht werden, ansonsten wird Ihre Kündigung rechtswirksam. Wenn Sie dies passieren lassen, können Sie eine Abfindung abschreiben.

Dennoch lassen sich die meisten Arbeitgeber auf die Zahlung einer Abfindung ein, denn so minimiert sich ihr Risiko, nicht zuletzt, weil hohe Gefahren mit einem Gerichtsverfahren für den Kündigenden verbunden sind, etwa die Gefahr, dass die Kündigung für unrechtmäßig erklärt wird.


Sollte der Arbeitnehmer mit seiner Klage gewinnen, bedeutet das, dass die Kündigung von Rechts wegen unwirksam war. Dies wiederum heißt, dass der Arbeitnehmer zu den alten Bedingungen angestellt ist.

Besonders ist auch, dass er sein Gehalt für die Zeit, in der er aufgrund der Kündigung nicht erwerbstätig war, nachfordern kann. Gewinnt der Arbeitgeber in der ersten Instanz, bedeutet das aber noch keine Sicherheit, denn dem Kläger steht die Option offen, vor die nächste Instanz zu ziehen und in Berufung zu gehen. Stellt das Berufungsgericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, muss der Arbeitgeber unter Umständen Gehalt an den Gekündigten nachzahlen.


Eine Abfindung erhält in den meisten Fälle derjenige, der bereit ist, sich im schlimmsten Fall darum zu streiten oder diese in Verhandlungen festzulegen. Obwohl es keinen allgemein rechtsgültigen Anspruch auf Abfindung gibt, ist das deutsche Arbeitsrecht doch eher auf Seiten des Arbeitnehmers.

Die allermeisten Firmen werden sich daher für die Zahlung einer Abfindung entscheiden, schon allein deshalb, weil sie hohe Verfahrenskosten und weiteren Ärger seitens des gekündigten Arbeitnehmers befürchten. Wenn Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, kennt Ihr Anwalt vermutlich ein paar Tipps, wie Sie möglichst zu Ihrem Vorteil verhandeln.