Brutto- oder Nettogehalt bei Abfindung

Apr 1, 2021

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Der wohl wichtigste Faktor, neben der Beschäftigungsdauer, bei der Berechnung der Abfindung ist wohl das zugrunde gelegte Gehalt. Dies ist oftmals ein großer Streitpunkt bei Verhandlungen zu Abfindungen.

Wie Sie die Höhe Ihrer Abfindung ausrechnen erfahren Sie hier


Was zählt, Brutto- oder Nettogehalt bei Abfindung?

Für die Berechnung der Abfindung wird immer über Bruttobeträge gesprochen.

In Verhandlungsgesprächen zur Abfindung ist der Nettolohn kein maßgeblicher Faktor, denn er ist ungeeignet für die Berechnung einer Abfindung, da er sehr stark von den persönlichen Umständen des Arbeitnehmers abhängt, wie etwa der Steuerklasse. Das sind Faktoren, die in der persönlichen Situation des Arbeitnehmers liegen und somit keine Rolle spielen können und dürfen bei der Berechnung der Abfindungshöhe.

Beispiel:

Arbeitnehmer A und Arbeitnehmer B erhalten denselben Bruttolohn. Arbeitnehmer A hat die Steuerklasse 3 und Arbeitnehmer B hat die Steuerklasse 1. Arbeitnehmer A hat also ein höheres Nettoeinkommen als Arbeitnehmer B

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Um die Abfindung korrekt zu ermitteln, muss zunächst das richtige Ausgangs-Monatsgehalt berechnet werden. Trotzdem muss auch einem 13. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Boni, Zuschläge, Provisionen und sonstige Einmalzahlungen Rechnung getragen werden, ebenso wie ein Dienstwagen und andere geldwerte Vorteile.

Hinweis

Somit lässt sich festhalten, dass das richtige Monatsgehalt sich aus dem Jahresdurchschnitt errechnet.

Das Vorliegen eines Betriebsübergangs ist häufig strittig. Dies muss im Individualfall genau geprüft und beantwortet werden.

Nachfolgend finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die korrekte Darstellung des für Ihren Fall maßgeblichen Monatsgehalts. Am besten gehen Sie wie folgt vor:

Sollte sich an Ihrem Gehalt nichts verändert haben, nehmen Sie einfach die Gehaltsabrechnung des letzten Dezembers.

In jeder Lohnabrechnung ist unten links eine Übersicht des im laufenden Kalenderjahr bezahlten Bruttogehalts zu finden.

Das sieht beispielsweise so aus:

Die Dezember-Abrechnung enthält unten rechts in der Zeile “Steuerbrutto” die gesamte Jahressumme einschließlich aller Sonderzahlungen, geldwerter Vorteile (Dienstwagen usw.) und sonstiger Vorteile, die in den Bruttolohn einfließen.

Wenn Sie diesen Betrag nehmen, müssen Sie das Jahresbrutto nur noch durch 12 teilen – und schon haben Sie das korrekte Monatsgehalt für die Berechnung der Abfindung ermittelt.

Sollte sich Ihr Gehalt seit der letzten Dezember-Abrechnung verändert haben, wenn Sie etwa eine Gehaltserhöhung oder eine Prämie erhalten haben, halten Sie sich einfach an Ihre letzte Gehaltsabrechnung.

Auch bei einer unterjährigen Lohnabrechnung steht unten links der Gesamtbetrag der bisher im Kalenderjahr ausgezahlten Vergütung an Sie. Diese teilen Sie dann wieder durch die Anzahl der Monate, die bisher ab Januar verstrichen sind, um zum maßgeblichen Monatsgehalt zu kommen.

Wenn Sie also die Abrechnung für April haben, dividieren Sie den Betrag in der Zeile “Jahresbrutto” durch vier. So können Sie sich ganz einfach das durchschnittliche Monatsgehalt inkl. Nebenleistungen (Dienstwagen, Sonderzahlungen usw.) ausrechnen.

Achtung:

Je nach dem, wie weit das Kalenderjahr bereits fortgeschritten ist, können ausstehende Zahlungen noch berücksichtigt werden müssen, die erst zum Jahresende ausbezahlt werden. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden typischerweise gerne einmal vergessen.